Baubürgschaften


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Antrag ohne Sicherheiten

2. Schritt
Bitte füllen Sie den nachstehenden Fragebogen aus.

Mögliche Bürgschaftszusätze

Bürgschaftszusätze die vom Kautionsgeber als Klausel im Bürgschein akzeptiert werden:

Erstes Anfordern: "Wir verpflichten uns, auf erste Anforderung Zahlung zu leisten"..Damit ist der Bürge
ohne vorherige Prüfung des Anspruchs zur Zahlung verpflichtet. Dieser Zusatz erhöht somit das Risiko
des Auftragnehmers und des Bürgen.

§ 768 BGB: "Wir verzichten auf die Rechte aus § 768"..Damit sind dem Bürgen die Einreden des
Auftragnehmers nicht möglich, sondern.lediglich die eigenen. Dies betrifft insbesondere die Einrede der
Verjährung der.Hauptschuld. Dieser Zusatz erhöht ebenfalls das Risiko des Auftragnehmers und
des Bürgen.

Hinterlegung: "Eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages ist ausgeschlossen."
Der Bürge kann damit die Auszahlung aus der Bürgschaft nicht durch.Hinterlegung bei Gericht abwenden.

§ 776 BGB: "Wir verzichten auf die Rechte gem. § 776 BGB.".Damit kann die Aufgabe von anderweitigen
Sicherheiten durch den Gläubiger/Auftraggeber diesem durch den Bürgen nicht entgegengehalten
werden.

Besondere Hinweise: Weitere Anmerkungen bzgl. der beantragten Bürgschaft werden in der Regel ebenfalls akzeptiert: z.B. Ausstellung als Global-Bürgschaft, direkte Zusendung an den Auftraggeber (ist mit Zusatzkosten verbunden), etc.

Nach Überprüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns einen vorbereiteten Antrag des gewünschten Anbieters. Dieser muß dann von Ihnen nur noch unterschrieben und abgestempelt werden. Nach ca. 3 - 4 Tagen erhalten Sie die Entscheidung des Bürgschaftsträgers über das gewünschte Bürgschaftsobligo.

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