Baubürgschaften


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Bürgschaften ohne Sicherheiten

KTV-Start: Mängelgewährleistungsbürgschaften bis 100.000 EUR

KTV-Start: Mängelgewährleistungs- inkl. 50% Vertragserfüllungsbürgschaften

  • Gilt für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, ebenfalls relevant für Architekten, Ingenieure und Bauträger, Generalübernehmer.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung durch Selbstauskunft.
  • Raitingauskunft Verein Creditreform muß unter 300 sein
  • max. Einzelstückbegrenzung 10% bzw. 15% vom Bürgschaftsrahmen.
  • Ablösung bestehender Bürgschaften bis 50% des Bürgschaftsrahmens
  • Für Unternehmen die mind. 12 Monate bestehen.


Geeignet für: Baugewerbe, Gewerbetreibende, kleinere und mittlere Unternehmen

  • Gilt für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, ebenfalls relevant für Architekten, Ingenieure und Bauträger, Generalübernehmer.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung durch Selbstauskunft.
  • Raitingauskunft Verein Creditreform muß unter 300 sein
  • max. Einzelstückbegrenzung 10% bzw. 15% vom Bürgschaftsrahmen.
  • Ablösung bestehender Bürgschaften bis 50% des Bürgschaftsrahmens
  • Für Unternehmen die mind. 12 Monate bestehen.


Geeignet für: Baugewerbe, Gewerbetreibende, kleinere und mittlere Unternehmen

1. Schritt
Klicken Sie auf den gewünschten Bürgschaftsrahmen den Sie benötigen.

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Bürgschaftslinie    max. Einzelbürgschaft    Jahresbeitrag

Bürgschaftslinie    max. Einzelbürgschaft    Jahresbeitrag

50.000 € 5.000 € 1.200 €
100.000 € 10.000 € 1.800 €
50.000 € 7.500 € 1.350 €
100.000 € 10.000 € 1.900 €

BonLine M: Gewährleistungsbürgschaften

BonLine M: Gewährleistungsbürgschaften inkl. 20% Vertragserfüllungsbürgschaften

  • Gilt für Unternehmen die eigene Bauleistungen ausführen mit bis zu 10 Mio. EUR Jahresumsatz, die seit mindestens 18 Monaten bestehen.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung ohne Vorlage des Jahresabschlusses.
  • Keine Besicherung nötig.
  • Kostenfreie Ablösung bestehender Bürgschaften jederzeit möglich.
  • Keine Kosten für die Ablösung von Bürgschaften. Für jede abzulösende Bürgschaft ist ein eigener Bürgschaftantrag zu stellen.
  • Max. Einzelbürgschaft beträgt 20% von Bürgschaftsrahmen.
  • Ausschlüsse: Nicht relevant für Unternehmensgruppen, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Insolvenznachfolge, Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau. Unternehmen, die als deutsche Niederlassung einer in der EU zugelassenen Gesellschaft eingetragen sind.
  • Nicht übernommen, werden Bürgschaften mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
  • Gilt für Unternehmen die eigene Bauleistungen ausführen mit bis zu 10 Mio. EUR Jahresumsatz, die seit mindestens 18 Monaten bestehen.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung ohne Vorlage des Jahresabschlusses.
  • Keine Besicherung nötig.
  • Kostenfreie Ablösung bestehender Bürgschaften jederzeit möglich.
  • Keine Kosten für die Ablösung von Bürgschaften. Für jede abzulösende Bürgschaft ist ein eigener Bürgschaftantrag zu stellen.
  • Max. Einzelbürgschaft beträgt 20% von Bürgschaftsrahmen.
  • Ausschlüsse: Nicht relevant für Unternehmensgruppen, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Insolvenznachfolge, Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau. Unternehmen, die als deutsche Niederlassung einer in der EU zugelassenen Gesellschaft eingetragen sind.
  • Nicht übernommen, werden Bürgschaften mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

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Bürgschaftslinie    max. Einzelbürgschaft    Jahresbeitrag

Bürgschaftslinie    max. Einzelbürgschaft    Jahresbeitrag

25.000 € 10.000 € 650 €
50.000 € 10.000 € 1.100 €
100.000 € 20.000 € 1.700 €
150.000 € 30.000 € 2.250 €
200.000 € 40.000 € 3.000 €
250.000 € 50.000 € 3.750 €
25.000 € 10.000 € 800 €
50.000 € 10.000 € 1.300 €
100.000 € 20.000 € 1.900 €
150.000 € 30.000 € 2.250 €
200.000 € 40.000 € 3.400 €
250.000 € 50.000 € 4.250 €

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